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OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 201/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für eine wirksame Einstellung von Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung an einen vorzeitig entlassenen Soldaten auf Zeit im Fall fehlender Berufsunfähigkeit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 7
Leistungseinstellung nach anerkannter Dienstunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine wirksame Einstellung von Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung an einen vorzeitig entlassenen Soldaten auf Zeit im Fall fehlender Berufsunfähigkeit
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 794
- VersR 1995, 1342
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 201/94
Unabhängig von der Frage, ob die im Nachprüfungsverfahren beweispflichtige Beklagte bewiesen hat, dass der Kläger zu mehr als 50 % berufsfähig im Sinne des § 2 Abs. 3-der "Allgemeinen Bedingungen für die Dienstunfähigkeits-Versicherung mit Hinterbliebenenversorgung auf Grund des Rahmenvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, und den durch die Deutsche Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft (federführender Versicherer) vertretenen Versicherern" (im Folgenden: AB-DUV) ist, ist die Beklagte schon deshalb zur Weiterzahlung der mit Schreiben vom 28.11.1990 anerkannten Dienstunfähigkeitsrente verpflichtet, weil sie bisher dem Kläger die Einstellung der Leistung nicht entsprechend den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (grundlegend BGH NJW 1993, 1532; NJW-RR 1993, 1238) mitgeteilt hat. - BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92
Zusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit - Wegfall der Bedingungen für die …
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.1995 - 2 U 201/94
Unabhängig von der Frage, ob die im Nachprüfungsverfahren beweispflichtige Beklagte bewiesen hat, dass der Kläger zu mehr als 50 % berufsfähig im Sinne des § 2 Abs. 3-der "Allgemeinen Bedingungen für die Dienstunfähigkeits-Versicherung mit Hinterbliebenenversorgung auf Grund des Rahmenvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, und den durch die Deutsche Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft (federführender Versicherer) vertretenen Versicherern" (im Folgenden: AB-DUV) ist, ist die Beklagte schon deshalb zur Weiterzahlung der mit Schreiben vom 28.11.1990 anerkannten Dienstunfähigkeitsrente verpflichtet, weil sie bisher dem Kläger die Einstellung der Leistung nicht entsprechend den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (grundlegend BGH NJW 1993, 1532; NJW-RR 1993, 1238) mitgeteilt hat.
- OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 259/95
Leistungsanerkenntnis; Leistungspflicht; Nachprüfungsverfahren; Verweisungsberuf
§ 7 der insoweit vereinbarten BB-BUZ sieht vielmehr nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht ein formelles Nachprüfungsverfahren vor, das grundsätzlich außergerichtlich durchzuführen ist (vgl. die Senatsurteile vom 23.3.1994, OLGROL 94, 237 und vom 25.1.1995, VersR 95, 1342) und das die Leistungspflicht nicht vor Ablauf eines Monats nach Absenden der Mitteilung über die Einstellung der Leistung, frühestens jedoch zu Beginn des darauffolgenden Versicherungsvierteljahres entfallen läßt.